Wer sich mit dem Auto zu den Spielstätten der Fußball-Europameisterschaft nach Polen oder in die Ukraine aufmacht, sollte sich vor Fahrtantritt über die dort geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Der ADAC hat eine Übersicht über die wichtigsten Regeln zusammengestellt.
Polen: Ein Licht-Grünpfeil rechts neben einer Ampel (Rechtsabbiegerpfeil) bedeutet, anders als in Deutschland, dass man vor dem Abbiegen anhalten muss. Außerdem ist darauf zu achten, dass andere Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung - nicht behindert oder gefährdet werden.
Das Benutzen von Mobiltelefonen ist dem Fahrer strikt untersagt; wer telefoniert muss mit 50 Euro Bußgeld rechnen. Die Promillegrenze liegt bei 0,2, bei höheren Werten drohen Geldstrafen ab 145 Euro und eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Außerdem gilt -Licht an- auch am Tag. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Wer zu schnell fährt, muss ab 125 Euro Bußgeld bezahlen.
Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle ein Verwarnungs- bzw. Bußgeld verhängen. Ein Verwarnungsgeld muss sofort in Zloty gezahlt werden.
Ukraine: Der Promillegrenzwert liegt hier bei 0,0. Wer dagegen verstößt, muss mit Geldstrafen ab 240 Euro und teilweise auch mit einer Inhaftierung rechnen. Wie in Deutschland und Polen ist das Handy am Steuer verboten (Geldbuße ab 40 Euro). Führen Autofahrer keine Warnweste im Fahrzeug mit, drohen Knöllchen ab fünf Euro. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind: innerorts 60 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Bei Überschreitung drohen Geldbußen ab 25 Euro. Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre besitzen, dürfen generell nicht schneller als 70 km/h fahren.
Derzeit ist es der Polizei nicht erlaubt, wegen Verkehrsverstößen direkt vor Ort abzukassieren. Sollte eine Geldbuße verhängt worden und nicht vor der Ausreise beglichen worden sein, kann die Polizei das Kfz bis zur Bezahlung beschlagnahmen. Von ukrainischen Behörden verhängte Geldbußen können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Für in der Ukraine und Polen begangene Verkehrsverstöße gibt es keine Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
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